Kirchenvorstandswahl 2024

Am 20. Oktober findet die Kirchenvorstandswahl in unseren Kirchengemeinden statt.

Der Kirchenvorstand leitet die Gemeinde. Je nach Gemeindegröße wird eine unterschiedlichen Anzahl Gemeindeglieder gewählt und berufen. Außerdem gehören ihm die Pfarrer*innen der jeweiligen Kirchengemeinde an.

Kirchengemeinde leiten bedeutet das Leben unserer Kirchengemeinden mitzugestalten. Dazu gehören:

  • Fragen rund um das gottesdienstlichee Leben. Welche Gottesdienste wollen wir feiern. Wie erreichen wir Menschen mit der Botschaft des Glaubens.
  • Fragen um die Weitergabe des Glaubens in der Gemeinde, z.B. im Präparanden- und Konfirmandenunterricht.
  • Orte der Begegnung zu schaffen.
  • Finanzielle Verantwortung und Verantwortung für die kirchengemeindlichen Gebäude übernehmen.
  • Fragen zur Zukunft unserer Gemeinden anzugehen.
  • ...
  • Das Leben in der Gemeinde gestalten.

Der Vertrauensausschuss

Der Vertrauensausschuss bereitet die Wahl vor und leitet sie. Er stellt den Wahlvorschlag auf.

Der Vertrauensausschusses setzt sich aus dem/r Vorsitzenden des Kirchenvorstands, der Vertrauensperson des Kirchenvorstands, weiteren Kirchenvorstandsmitglieder und Gemeindeglieder zusammen. Er berät über den Wahlvorschlag, fragt Gemeindeglieder an, ob sie kandidieren möchten und stellt dann den Wahlvorschlag auf.

Am 19. Mai 2024 wird der erste vorläufige Wahlvorschlag im Gottesdienst abgekündigt. Danach beginnt eine zehntägige Frist, in der noch Kandidierende mit der Unterstützung durch Gemeindeglieder auf den Wahlvorschlag gebracht werden können. Notwendig hierzu ist die fünfachen Zahl der zu wählenden Kirchenvorstandsmitglieder. Auch der Vertrauensausschuss kann den Wahlvorschlag noch erweitern. Am 9. Juni wird der endgültige Wahlvorschlag der Gemeinde im Gottesdienst bekannt gegeben.


Unsere Kirchengemeinden brauchen Ihre Unterstützung!
Bitte, denken Sie mit über geeignete Kandidatinnen und Kandidaten nach.
Wir brauchen Menschen, die bereit sind, sich für den evangelischen Glauben einzusetzen und unsere Kirchengemeinde als Ort lebendigen Glaubens gestalten.
Überlegen Sie, ob Sie selbst Mitglied im Kirchenvorstand werden möchten!
Überlegen Sie, ob Sie jemanden kennen, den Sie als Kandidatin oder Kandidaten vorschlagen möchten.

 

Wenden Sie sich mit Ihrem Vorschlag an den / die Vorsitzende*n des Vertrauensausschusses Ihrer Kirchengemeinde, i.d.R. den / die Pfarrer*in Ihrer Gemeinde.

Wichtige Informationen zur Wahl:

Wahltag: 20. Oktober 2024

Wahlberechtigt sind:

  • Alle Gemeindemitglieder, die am Wahltag 14 Jahre alt und konfirmiert bzw. aufgenommen sind
    oder
  • mindestens 16 Jahre alt sind
    und
  • seit drei Monaten in unserer Kirchengemeinde wohnen.

Wählbar sind

  • Gemeindemitglieder ab 18 Jahren.
    (Stichtag: Am Tag der Einführung und Verpflichtung müssen sie das 18. Lebensjahr vollendet haben.)

Allgemeine Briefwahl:

Auch diesmal wird die Kirchenvorstandswahl als allgemeine Briefwahl durchgeführt. Das heißt: alle Wahlberechtigten erhalten ihre kompletten Wahlunterlagen mit der Post. Sie können damit in das Wahllokal kommen oder direkt ohne Antrag ihre Briefwahl durchführen.