Bis zur Umwandlung des Benediktiner-Klosters (Gründung Ende des 8. Jahrhundert; wohl um 790) in ein Augustiner-Chorherren-Stift (2. Hälfte des 12. Jahrhundert; auf jeden Fall vor 1197; stand ein Abt dem Kloster-Konvent vor. An der Spitze des Stiftes fungierte ein Probst bzw. Dekan.
Die folgenden Informationen sind entnommen aus:
Die Errichtung des Feuchtwanger Dekanatsbezirks. Von Pfarrer Heckel, Heilsbronn. „Heimatkunde.“ Monatliche Beilage zur Feuchtwanger Zeitung Nr. 12 / 1942 (Die Anmerkungen in den Klammern stammen von Dekan Jürgen Hacker).
Dieselben gingen dahin, dass an den Orten, die keine fundierten Pfarr- Kapitel sind (= solche, die schon bisher bestanden), die Kirchendiener (= die Geistlichen) kapitelsweise zusammen ge-/ver-fasst und ein Spezialsuperintendent als ein Dechant erwählt und geordnet werde.
Zur Beratung der von Karg gemachten Vorschläge wurden dann „die fürnehmsten Pfarrherren, Prediger und Dekane“ nach Ansbach berufen (8. Oktober 1556) zur Abhaltung einer Synode. Das war also die erste Generalssynode der neuen Landeskirche (Im „Land“ der Markgrafschaft Brandenburg-Ansbach), an welcher Hillenmeyer von Feuchtwangen als Stiftsprediger und Dechant teilnahm.
Das Ergebnis der Beratung dieser Synode war eine vom Markgraf Georg Friedrich erlassene Kapitels- und Synodalordnung vom 26.10.1556.
Darnach wurde das Fürstentum Ansbach in 10 Superintendanturen eingeteilt, in dem zu den fünf fundierten (=also bereits bestehenden) Kapiteln.
Crailsheim, Gadolzburg, Gunzenhausen, Wassertrüdingen und Feuchtwangen noch fünf neue zu Schwabach, Uffenheim, Wülzburg (=Weißenburg), Leutershausen und Kitzingen kamen.
Hierbei wurde dem Kapitel Feuchtwangen mit Stift und Amt Feuchtwangen auch Kloster Sulz (Dombühl war damals noch keine eigenständige Pfarrei und gehörte zu Kloster Sulz) mit Schorndorf zugewiesen. So deckte sich damals das Kapitel Feuchtwangen mit dem Oberamt gleichen Namens.
Es umfasste die Stadtpfarrei Feuchtwangen mit dem Sitz des Kapitelvorstandes (=Dekan), die Landpfarreien Ammelbruch, Brettheim, Dentlein, Diebach, Dorfgütingen, Frankenhofen, Illenschwang, Dorfkemmathen, Larrieden, Lehengütingen, Lustenau, Michelbach (Obermichelbach bei Dinkelsbühl), Mosbach, Oberampfrach, Oestheim, Reubach, Schopfloch, Sulz, Sinnbronn, Unterampfrach, Weidelbach, Wieseth, Wildenstein und Wittelshofen mit dem Filial Düren.
Breitenau kam erst später dazu.
Es gehörte nämlich bis zum Jahre 1621 zu dem alten Landkapitel Dinkelsbühl.
Im Ganzen waren es 24 Pfarreien, die das Kapitel bildeten, ein stattlicher, weit ausgedehnter Bezirk, zu dessen Visitation der Kapitelsvorstand Pferde halten musste mit eigenem Fuhrwerk.
…
Im Laufe der Zeit ergaben sich hauptsächlich infolge der politischen Verschiebung der Territorialverhältnisse beim Übergang des Oberamtes Feuchtwangen an die Krone Bayers und des Crailsheimer Oberamtes an Württemberg große Veränderungen – sehr zu Ungunsten des Kapitels und damit auch der Stadt Feuchtwangen, die wieder einmal für andere die Zeche zahlen musste.
Nur zwei Pfarreien kamen neu zum Kapitel: Wildenholz und die 1823 neu errichtetet Pfarrei Dombühl.
Dagegen wurden 1810 nicht weniger als 16 Pfarreien abgetrennt:
Frankenhofen, Illenschwang, Lehengütingen, Weidelbach, Wittelshofen, Schopfloch, Dorfkemmathen, Michelbach und Sinnbronn kamen an das Kapitel Dinkelsbühl, welches mit 9 Pfarreien Feuchtwangens den Löwenanteil erhielt.
Die Pfarreien Lustenau, Brettheim, Wildenstein und Reubach wurden dem Kapitel Crailsheim einverleibt, nachdem das Oberamt Crailsheim dem neu errichteten Königreich Württemberg von Napoleons Gnaden zugeschlagen worden war.
Ammelbruch ging an das Kapitel Wassertrüdingen über.
Diebach und Oestheim kamen zum Dekanatsbezirk Rothenburg.
Das so zerstückelte Kapitel Feuchtwangen war klein, sehr klein geworden.
So umfasst der gegenwärtige Dekanats- bzw. Kirchenbezirk Feuchtwangen nur noch 12 Pfarreien mit 14 Pfarrstellen, 17 Kirchen, 1 Kapelle und zwei sonstige gottesdienstliche Räume.